Error in Persona Vel Objecto: Die Verwendung von moderner Technologie kann gelegentlich auf technische Herausforderungen stoßen, und ein solcher Fehler, der auftreten kann, ist der ‚Error in Persona Vel Objecto‘. Bei diesem Fehler handelt es sich um einen technischen Begriff, der im Zusammenhang mit bestimmten Systemen oder Softwareanwendungen verwendet wird. In diesem Artikel werden wir uns näher mit dem ‚Error in Persona Vel Objecto‘ befassen und versuchen, seine Bedeutung und mögliche Lösungsansätze zu verstehen.
Error in Persona Vel Objecto
In der Rechtswissenschaft bezeichnet man den Error in persona vel objecto als einen Irrtum über die Identität oder die Beschaffenheit des Tatobjekts. Er ist ein Sonderfall des Tatbestandsirrtums, der zur Straflosigkeit des Täters führt, wenn er den Tatbestand nicht bewusst oder vorsätzlich verwirklicht hat.
Error in persona
Beim Error in persona handelt es sich um einen Irrtum über die Identität des Opfers. Der Täter meint, eine bestimmte Person anzugreifen oder zu schädigen, während er in Wirklichkeit eine andere Person angreift oder schädigt.
Ein Beispiel für einen Error in persona ist der Fall, in dem ein Mann einen anderen Mann erschießen will, weil er ihn für seinen Feind hält. Tatsächlich handelt es sich bei dem Opfer jedoch um einen unbeteiligten Passanten.
Error in objecto
Beim Error in objecto handelt es sich um einen Irrtum über die Beschaffenheit des Tatobjekts. Der Täter meint, ein bestimmtes Objekt zu beschädigen oder zu zerstören, während er in Wirklichkeit ein anderes Objekt beschädigt oder zerstört.
Ein Beispiel für einen Error in objecto ist der Fall, in dem ein Mann ein Auto anzünden will, um es zu zerstören. Tatsächlich handelt es sich bei dem Objekt jedoch um ein Modellauto.
Rechtsfolgen
Der Error in persona vel objecto führt zur Straflosigkeit des Täters, wenn er den Tatbestand nicht bewusst oder vorsätzlich verwirklicht hat. Dies bedeutet, dass der Täter nicht wusste oder nicht wissen konnte, dass er eine andere Person oder ein anderes Objekt angreift oder schädigt.
Die Straflosigkeit gilt auch dann, wenn der Täter den Irrtum selbst herbeigeführt hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Täter den Opfern die Identitäten vertauscht oder das Objekt falsch identifiziert.
Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen von der Straflosigkeit des in persona vel objecto. So ist der Täter beispielsweise nicht straflos, wenn er den Irrtum vorsätzlich herbeigeführt hat, um einen anderen zu täuschen oder einen Vorteil zu erlangen.
Darüber hinaus ist der Täter nicht straflos, wenn der Irrtum unvermeidbar war. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Täter aufgrund von Dunkelheit oder Nebel die Identität des Opfers nicht erkennen konnte.
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